Infektionsschutzgesetz & Corona

Coronavirus

Update: Ab dem 1.1.23 laufen die geltenden einrichtungs- und berufsbezogene Impfpflichten gegen SARS-CoV-2 aus. Auch wir Heilpraktiker brauchen uns dann nicht mehr impfen zu lassen.

Das neue Infektionsschutzgesetz (IFSG) tritt am 1.10.2022 in Kraft. Es gibt Neuerungen zum Impfstatus sowie die Neuaufnahme bestimmter Erkrankungen (z.B. Affenpocken).

Ab dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer drei Mal geimpft ist. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben. Hier werden zwei Impfungen reichen,

  • wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
  • wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
  • wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr :-))
Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter.

Bei neuen Informationen ergänzen wir diesen Artikel.

Euer Caduceus-Team