Neue staatliche Förderung
** Update 1.5.2024 **
Leider gibt es seit April 2024 drastische Verschärfungen für den Weitebildungsbonus. Dies führt dazu, dass fast alle Institute in Schleswig-Holstein, so auch wir, den Weiterbildungsbonus nicht mehr annehmen dürfen. Wir sind sehr erbost über diese neuen Regelungen und wehren uns dagegen. Der Ausgang ist aber ungewiss.
Als kleinen Trost bieten wir allen, die den Kriterien des bisherigen WB entsprechen, einen netten Rabatt an.
** Update 23.2.2024 **
Der neue Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein A3 gilt ab März 2024 und läuft bis 2028!
Ihr könnt Euch jedes Jahr eine Förderung bis zu 1500,- sichern. Es gibt bei der Förderquote aber einiges zu beachten:
- Neu: Antragstellung nur noch online mit dem elektronischen Personalausweis möglich
- Bei Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber sich mit 60% an den Kosten der Fortbildung beteiligen.
- Selbständige & Freiberufler übernehmen die 60% selber.
- Der Antrag sollte mind. 4 Wochen vor Beginn der Aus- oder Fortbildung gestellt werden.
- Auch unsere Onlinekurse sind förderfähig!
Rechenbeispiel für die Heilpraktikerausbildung:
Ausbildung Heilpraktiker für Psychotherapie: 3.000 Euro
davon 60% = 1.800 Euro Arbeitgeber-Anteil bzw. Eigenanteil für Selbständige
restliche 40% = 1.200 Euro -> wird in voller Höhe erstattet
Die Antragstellung für den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist bei der IB-SH möglich. Alle Antragsunterlagen sowie ausführliche Informationen findest Du auf der Seite der IB SH.
Bei Fragen sprecht uns gerne an.