Neue staatliche Förderung

Der neue Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein A3 gilt seit Dezember 2022 und läuft bis 2028!
Ihr könnt Euch jedes Jahr eine Förderung bis zu 1500,- sichern. Es gibt bei der Förderquote aber einiges zu beachten:
- Arbeitgeber müssen sich mit mindestens 60% an den Kosten der Fortbildung beteiligen. FreiberuflerInnen übernehmen den Arbeitgeber-Anteil selbst.
- Der Antrag sollte 14 Tage vor Beginn der Aus- oder Fortbildung gestellt werden.
- Auch unsere Onlinekurse sind förderfähig!
Rechenbeispiel für die Heilpraktikerausbildung:
Ausbildung Heilpraktiker für Psychotherapie: 3.000 Euro
davon 60 % = 1.800 Euro Arbeitgeber-Anteil bzw. Eigenanteil für Selbständige
restliche 40 % = 1.200 Euro -> in voller Höhe förderfähig
Die Antragstellung für den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist bei der IB-SH möglich. Alle Antragsunterlagen findest Du hier, ausführliche Informationen auf der Seite der IB SH.
Bei Fragen sprecht uns gerne an.