Neue staatliche Förderung

Weiterbildungsbonus Pro

** Update 23.2.2024 **

Der neue Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein A3 gilt ab März 2024 und läuft bis 2028!

Ihr könnt Euch jedes Jahr eine Förderung bis zu 1500,- sichern. Es gibt bei der Förderquote aber einiges zu beachten:

  • Neu: Antragstellung nur noch online mit dem elektronischen Personalausweis möglich
  • Bei Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber sich mit 60% an den Kosten der Fortbildung beteiligen.
  • Selbständige & Freiberufler übernehmen die 60% selber.
  • Der Antrag sollte mind. 4 Wochen vor Beginn der Aus- oder Fortbildung gestellt werden.
  • Auch unsere Onlinekurse sind förderfähig!

Rechenbeispiel für die Heilpraktikerausbildung:

Ausbildung Heilpraktiker für Psychotherapie: 3.000 Euro
davon 60% = 1.800 Euro Arbeitgeber-Anteil bzw. Eigenanteil für Selbständige
restliche 40% = 1.200 Euro -> wird in voller Höhe erstattet

Die Antragstellung für den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist bei der IB-SH möglich. Alle Antragsunterlagen sowie ausführliche Informationen findest Du auf der Seite der IB SH.

Bei Fragen sprecht uns gerne an.