Neue staatliche Förderung

Weiterbildungsbonus Pro

Der neue Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein A3 gilt seit Dezember 2022 und läuft bis 2028!

Ihr könnt Euch jedes Jahr eine Förderung bis zu 1500,- sichern. Es gibt bei der Förderquote aber einiges zu beachten:

  • Arbeitgeber müssen sich mit mindestens 60% an den Kosten der Fortbildung beteiligen. FreiberuflerInnen übernehmen den Arbeitgeber-Anteil selbst.
  • Der Antrag sollte 14 Tage vor Beginn der Aus- oder Fortbildung gestellt werden.
  • Auch unsere Onlinekurse sind förderfähig!

Rechenbeispiel für die Heilpraktikerausbildung:

Ausbildung Heilpraktiker für Psychotherapie: 3.000 Euro
davon 60 % = 1.800 Euro Arbeitgeber-Anteil bzw. Eigenanteil für Selbständige
restliche 40 % = 1.200 Euro -> in voller Höhe förderfähig

Die Antragstellung für den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist bei der IB-SH möglich. Alle Antragsunterlagen findest Du hier, ausführliche Informationen auf der Seite der IB SH.

Bei Fragen sprecht uns gerne an.